Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir legen grossen Wert darauf, dass der Umgang mit Personendaten transparent ist. Diese Datenschutzerklärung gibt Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten wir sammeln, zu welchem Zweck und an wen wir sie weitergeben. Um eine hohe Transparenz zu gewährleisten, wird diese Datenschutzerklärung regelmässig überprüft und aktualisiert.

1. Geltungsbereich

Die Innocard Loyalty AG (nachfolgend “Provider“) ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in St. Gallen und bietet ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend “Nutzer“) ein cloudbasiertes gastronomisches Kassensystem und damit verbundene Dienstleistungen an.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) regeln die Benutzung der Software Kraak (nachfolgend “Kraak“) und alle vom Provider erbrachten Dienstleistungen.

2. Vertragsgegenstand

Dem Nutzer wird aufgrund dieser AGB das entgeltliche Recht zur zeitlich befristeten Nutzung des cloudbasierten gastronomischen Kassensystems Kraak eingeräumt.

3. Zustandekommen des Vetrages / Vetragsdauer

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der ersten Nutzung der Software durch den Nutzer.

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Vertragsperiode gemäss jeweiligem Abonnement (Monatsabo, Jahresabo, etc.), solange das Vertragsverhältnis nicht gemäss den vorliegenden Bestimmungen gekündigt wird.

Die Parteien sind berechtigt, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Ende der laufenden Vertragsperiode des jeweiligen Abonnements (Monatsabo, Jahresabo, etc.) das Vertragsverhältnis schriftlich, per E-Mail oder auf eine andere elektronische Möglichkeit zu kündigen. Anderslautende Vereinbarungen betreffend Kündigungsfristen sowie eine sofortige Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen bleiben vorbehalten.

Bei Abschluss des Testabonnements wird das Vertragsverhältnis auf 14 Tage befristet abgeschlossen. Eine automatische Verlän­gerung erfolgt nicht.

4. Leistungsumfang

Der Provider räumt dem Nutzer das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, Kraak während der Dauer des Vertrages im Rahmen des jeweiligen Leistungsumfangs gemäss Leistungsbeschrieb bestimmungs­gemäss zu nutzen.

Der Nutzer darf Kraak weder vervielfältigen noch bearbeiten. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software Kraak auf externen Datenträgern (Festplatten, etc.) der vom Nutzer eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Kraak unberechtigten Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung von Kraak an Dritte ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt.

Kraak wird durch den Provider regelmässig weiterentwickelt. Um eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung von Kraak bemüht sich der Provider, kann dies aber nicht gewährleisten. Der Provider kann seine Dienstleistungen aus berechtigten Gründen unterbrechen, insbesondere bei Störungen, Sicherheitsrisiken oder für Wartungsarbeiten. Verzögerungen oder Unterbrüche berechtigten den Nutzer nicht zum Vertragsrücktritt oder zu sonstigen Forderungen.

Der Provider unterstützt den Nutzer bei technischen Fragen und Anwendungs­problemen auf Anfrage des Nutzers hin innerhalb der Geschäftszeiten. Der Support erfolgt vorwiegend telefonisch, per E-Mail, Chat oder allenfalls per weiteren angebotenen Kommunikationskanälen. Die Behebung von Störungen, für die der Provider alleine verantwortlich ist, sowie die Beratung des Nutzers sind für diesen kostenlos.

Der Provider ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmen bzw. Dritte beizuziehen. Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung und Gewährleistung für Subunternehmer bzw. Dritter ausgeschlossen.

5. Preise / Zahlungen

Der Nutzer verpflichtet sich, an den Provider für die bestellten Leistungen das entsprechend der jeweiligen Leistungs­beschreibung bzw. Abonnementinfor­mationen vereinbarte Entgelt zzgl. (Schweizer) MwSt. zu bezahlen.

Das Entgelt ist jeweils im Voraus zur Zahlung fällig.

Bezahlt der Nutzer das vereinbarte Entgelt nicht innerhalb der Zahlungsfrist, wird der gesamte offene Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig und der Nutzer ist ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Provider berechtigt, dem Nutzer den Zugang zu sämtlichen Leistungen des Providers nach einmaliger kurzer Anzeige zu sperren. In diesem Fall bleibt das vereinbarte Entgelt auch während der Sperrung vollumfänglich geschuldet.

6. Datenschutz

Der Provider verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Nutzers die Bestimmungen der schweizerischen Daten­schutz­gesetzgebung einzuhalten.

Der Nutzer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass der Provider zur Erbringung seiner Leistungen Dritte beiziehen darf und dass dabei Nutzerdaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können.

Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website [www.kraak.ch].

Der Nutzer ist bezüglich der im Rahmen der Nutzung von Kraak von ihm eingebrachten personenbezogenen Daten für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe an den Provider sowie für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung allein verantwortlich [alternativ separate Auftragsbearbeitungs­vereinbarung]. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, die Personen, von welchen er personenbezogene Daten in Kraak einpflegt, über die Datenbearbeitung durch den Provider zu informieren.

7. Vertragsänderungen

Der Provider kann die AGB jederzeit einseitig ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er innerhalb 30 Tagen opponieren.

8. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Provider und dem Nutzer ausschliesslich Schweizer Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Providers.

 

Stand: 11. Februar 2026

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